Allgemeine Geschäftsbedingungen
GSH Systemhaus GmbH
Stand: 01.12.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Geschäftsbedingungen oder AGB) gelten für die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen durch die GSH Systemhaus GmbH (im Folgenden: GSH).
1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bestimmungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn GSH diesen nicht gesondert widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behält sich GSH vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegenüber GSH Ansprüche irgendeiner Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen GSH und dem Kunden (im nachfolgenden gemeinsam: die Parteien). Von GSH dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z. B. Vorschläge, Konzepte, Testprogramme) sind geistiges Eigentum der GSH; sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag diesbezüglich zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen spätestens nach der Beendigung der Verhandlungen nicht mehr benutzt werden. Eine Haftung seitens GSH für solche Gegenstände ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung geht GSH grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Die Bestimmungen der Einzelvereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB. Sofern die Schriftform aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht vorgeschrieben ist, genügen digitale Abbilder eines unterschriebenen Dokuments, die per E-Mail übermittelt werden, dem Schriftformerfordernis dieser Geschäftsbedingungen. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach durch die Parteien schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot der GSH sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Leistungen, die im Lieferumfang nicht explizit erwähnt sind, sind nicht Teil des Angebots.
3. Nutzungsrechte
3.1 Nutzungsrechte an Individualleistungen
3.1.1 An den erbrachten Leistungen räumt GSH dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Veränderung ein.
3.1.2 An den von GSH im Leistungsergebnis verwendeten Modellen, Algorithmen und Konzepten sowie an Software und deren Erweiterung, die GSH auch an Dritte lizenziert, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
3.1.3 Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet GSH bei individuell für den Kunden erstellten Leistungen auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht auf Urhebernennung.
3.2 Nutzungsrechte im Rahmen einer Entwicklungskooperation
3.2.1 An Leistungen, die einzelvertraglich im Rahmen einer Entwicklungskooperation vereinbart werden, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Weitergehende vermögensrechtliche Befugnisse des Kunden, insbesondere jedwede Art von Vermarktung oder Verwertung gegenüber Dritten wie Übertragung, Vermietung, Verleihung, Veräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe an Dritte, sind unzulässig.
3.3 Drittsoftware
Im Fall der Lieferung bzw. Zurverfügungstellung von Software Dritter gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen Dritter.
3.4 Kundendaten
GSH erhält an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung. Der Kunde behält zu jeder Zeit das Urheberrecht sowie das Eigentum an seinen eigenen Daten.
4. Schutzrechte Dritter
4.1 Der Leistung von GSH stehen keine Rechte Dritter entgegen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Leistung Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten geltend machen und die Nutzung der Leistung deswegen beeinträchtigt wird.
4.2 Bei Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wird GSH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder:
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
- die Leistung so ändern, dass Schutzrechte nicht mehr verletzt werden, oder
- die Leistung gegen Rückerstattung der vom Kunden gezahlten Vergütung zurücknehmen.
4.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist (insbesondere bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tagessätze.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist GSH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GSH anerkannt sind.
6. Schulungen
6.1 Anmeldung und Vertragsschluss
6.1.1 Die Anmeldung zu Schulungen (Online-Schulungen, Präsenz-Schulungen oder Video-Schulungen) erfolgt über die Website, per E-Mail oder auf andere von GSH angebotene Weise.
6.1.2 Mit der Anmeldung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
6.1.3 Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch GSH zustande. Die Bestätigung erfolgt in Textform (E-Mail).
6.2 Schulungsgebühren
6.2.1 Die Schulungsgebühren ergeben sich aus der Schulungsbeschreibung auf der Website oder dem individuellen Angebot.
6.2.2 Die Schulungsgebühren sind bei Online-Schulungen und Video-Schulungen sofort nach Vertragsschluss, bei Präsenz-Schulungen spätestens 14 Tage vor Schulungsbeginn zur Zahlung fällig.
6.2.3 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.3 Leistungsumfang
6.3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Schulungsbeschreibung.
6.3.2 Bei Online-Schulungen stellt GSH die erforderliche Videokonferenz-Plattform zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über einen Link, der vor Schulungsbeginn per E-Mail versandt wird.
6.3.3 Bei Präsenz-Schulungen sind im Schulungspreis die Schulungsunterlagen sowie Getränke und Pausenverpflegung enthalten, sofern nicht anders angegeben.
6.3.4 Video-Schulungen werden dem Auftraggeber nach Zahlungseingang als Download oder Stream zur Verfügung gestellt.
6.4 Technische Voraussetzungen bei Online-Schulungen
6.4.1 Für die Teilnahme an Online-Schulungen benötigt der Auftraggeber:
- Einen Computer mit Internetzugang
- Einen aktuellen Webbrowser
- Lautsprecher/Kopfhörer und ggf. Mikrofon/Kamera
6.4.2 Die Verantwortung für das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen liegt beim Auftraggeber.
6.5 Aufzeichnung von Schulungen
6.5.1 GSH ist berechtigt, Online-Schulungen und Präsenz-Schulungen zur Qualitätssicherung und Dokumentation aufzuzeichnen.
6.5.2 Mit der Teilnahme an der Schulung erklärt sich der Auftraggeber mit einer möglichen Aufzeichnung einverstanden.
6.5.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Aufzeichnungen der Schulung oder einer Video-Schulung anzufertigen.
7. Stornierung und Umbuchung
7.1 Stornierungen der Online-Schulungen sind bis 7 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei möglich. Stornierungen der Präsenz-Schulungen sind bis 14 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei möglich.
7.2 Stornierungen müssen in Textform (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.
7.3 Im Falle der Stornierung fallen Stornierungsgebühren wie folgt an:
- Präsenz-Schulungen < 14 Tage vorher: 50 %
- Online-Schulungen < 7 Tage vorher: 50 %
- Absage < 24 Stunden oder Nichtteilnahme: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.
7.5 Stornierungen der Video-Schulungen sind nicht möglich.
Ist der Kunde Verbraucher, erlischt sein Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn GSH mit der Vertragserfüllung begonnen hat und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat sowie seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
8. Programmänderungen und Absage
8.1 Die Auftragnehmerin behält sich vor, Schulungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (mindestens 14 Tage vorher), Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund abzusagen.
8.2 Geringfügige Änderungen am Schulungsprogramm sind vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
8.3 Bei Absage durch die Auftragnehmerin werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Urheberrecht und Schulungsmaterialien
9.1 GSH ist Inhaberin aller Rechte an den Schulungsinhalten, Materialien und Aufzeichnungen.
9.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Verwendung der bereitgestellten Materialien.
9.3 Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Schulungsmaterialien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von GSH nicht gestattet.
9.4 Die Trainingsmaterialien können in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. GSH übernimmt keine Haftung für sinngemäße Abweichungen durch Übersetzungen, soweit diese nicht grob fehlerhaft sind.
10. Datenschutz
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden für die Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), aufgrund von Einwilligung der Auftraggeber (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO) verwendet.
10.3 Die Speicherung der Daten des Auftraggebers (angegebener Name, angegebene E-Mail-Adresse, Dauer der Teilnahme an Seminaren) erfolgt grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten.
10.4 Weitere Informationen zum Datenschutz stellt GSH in ihrer Datenschutzerklärung unter https://gsh-systemhaus.de/datenschutz bereit.
10.5 GSH informiert Teilnehmende vor Aufzeichnungen von Schulungen. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
11. Gewährleistung
11.1 GSH gewährleistet die Erbringung der Leistungen mit der geschuldeten Sorgfalt nach dem Stand der Technik.
11.2 Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform zu rügen.
11.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist GSH nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
11.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
12. Haftung
12.1 GSH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet GSH auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
12.4 GSH haftet nicht für vorübergehende technische Störungen, z. B. Ausfall der Videoplattform oder des Internetzugangs, sofern diese unverschuldet oder infolge höherer Gewalt erfolgen und nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GSH.
12.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Geheimhaltung
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
13.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung.
14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel, sofern keine Individualvereinbarung vorliegt.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. GSH ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.5 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
16. Leistungen im Zusammenhang mit KI-Modellen
16.1 Sofern GSH KI-Modelle entwickelt, einbindet oder bereitstellt, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere der EU-KI-Verordnung.
16.2 Die Verantwortung für den Einsatz der KI-gestützten Lösung beim Kunden liegt beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Ausgaben der KI fachlich zu überprüfen, insbesondere vor deren Einsatz in kritischen Geschäftsprozessen.
16.3 GSH haftet nicht für Entscheidungen, die allein auf KI-Ausgaben beruhen, es sei denn, GSH hat die Entscheidung ausdrücklich fachlich beraten.
16.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Transparenzpflichten und Informationspflichten bei Verwendung von KI.
17. Lizenzmanagement und Drittsoftware
17.1 GSH unterstützt den Kunden beim Lizenzmanagement auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
17.2 GSH übernimmt keine Rechtsberatung zur Auslegung von Lizenzbedingungen.
17.3 Für Verstöße gegen Lizenzbedingungen haftet GSH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18. IT-Support und Helpdesk
18.1 GSH bietet IT-Support- und Helpdesk-Leistungen gemäß SLA oder individueller Vereinbarung.
18.2 Sofern nicht anders vereinbart:
- Supportzeiten: Mo–Fr, 9–17 Uhr (Feiertage in NRW ausgenommen)
- Reaktionszeit: max. 2 Werktage
- Kontakt: E-Mail oder Support-Formular
18.3 GSH schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern qualifizierte Hilfeleistung.
18.4 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen bereit und unterstützt die Fehlersuche aktiv.
19. Netzwerkadministration und Systemintegration
19.1 GSH erbringt auf Wunsch Dienstleistungen in den Bereichen Netzwerkadministration und Systemintegration.
19.2 Der Kunde ist für funktionierende Systeme und vollständige Datensicherungen vor Beginn der Arbeiten verantwortlich.
19.3 Bei Integration in Systeme Dritter ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.
19.4 Für Systeme, die nicht durch GSH geliefert wurden, übernimmt GSH keine Funktionsgarantie.
20. Anbieterkennung
GSH Systemhaus GmbH
Am Mönchgraben 60
40597 Düsseldorf
Deutschland
Tel: +49 (0) 211 987654
E-Mail: info@gsh-systemhaus.de
Web: https://gsh-systemhaus.de
Stand: 01.12.2025
